„Longtail oder Bakfiets?“ ist meist die erste Frage im Laden und selten die richtige. Wenn du zuerst klärst, was du transportierst, wo das Rad steht und wie viel Gewicht wirklich zusammenkommt, fallen viele Modelle weg, bevor du eines probefährst.
Longtail, Bakfiets, Kompaktrad: die Bauformen in Kürze
Für private Käufer*innen sind vier Grundformen relevant:
- Bakfiets, auch Long John oder Frontlader: Die Ladebox sitzt zwischen Lenker und Vorderrad, gelenkt wird indirekt über eine Stange oder einen Seilzug.
- Longtail: Das Heck ist verlängert, der lange Gepäckträger gehört zum Rahmen. Das Rad bleibt schmal und fährt sich unbeladen ähnlich wie ein normales Fahrrad.
- Kompaktrad: meist unter zwei Meter lang, oft mit 20-Zoll-Laufrädern.
- Dreirad: meist zwei Räder vorn mit der Box dazwischen, ein Rad hinten. Es steht von allein, fährt sich aber anders als jedes Fahrrad.
1. Was transportierst du an einem normalen Dienstag?
Kauf das Rad für die Fahrten, die jede Woche anfallen, nicht für die zwei Ausnahmen im Jahr. Kitaweg, Wocheneinkauf, der Hund zum Tierarzt: Diese Alltagsfahrten bestimmen die Bauform. Für den Umzugskarton oder den Großeinkauf im Baumarkt reicht ein Leihrad.
- Ein oder zwei kleine Kinder, die du beim Fahren sehen willst: Frontlader oder Dreirad mit Box.
- Ein älteres Kind, Taschen, Getränkekisten: Longtail, sofern der Hersteller die Mitnahme von Personen auf dem Heck freigibt.
- Gelegentlich ein Kind oder ein Einkauf, dazu wenig Platz: Kompaktrad.
Teste das Konzept, bevor du Modelle vergleichst. Stiftung Warentest rät, vor dem Kauf ein Lastenrad auszuleihen. Eine Städteliste der Verleihe führt cargobike.jetzt.
2. Wie schwer wird es wirklich?
Das zulässige Gesamtgewicht ist die wichtigste Zahl im Datenblatt und die am häufigsten falsch gelesene. Es umfasst alles, was rollt: Rad, Fahrer*in, Mitfahrende und Ladung.
Die europäische Lastenradnorm gibt dafür den Rahmen vor. Ihr Teil für leichte einspurige Lastenräder, die EN 17860-2, gilt bis 250 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht, wenn der Hersteller das Rad nur für private Nutzung auslegt, und bis 300 Kilogramm bei privater und gewerblicher Nutzung. Für schwerere Lastenräder bis 650 Kilogramm gibt es einen eigenen Normteil.
Rechne es einmal durch. Nimm einen Frontlader mit 250 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und 45 Kilogramm Eigengewicht, das liegt mitten in der Spanne der einspurigen ADAC-Testräder von 36 bis 54 Kilogramm. Nach 80 Kilogramm Fahrer*in bleiben 125 Kilogramm für Kinder, Sitze, Regenverdeck und Einkauf.
Bei Kompakträdern wird es knapper. Das kompakte Longtail Tern Quick Haul P5i wiegt selbst rund 23 Kilogramm und ist laut Hersteller für 150 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht ausgelegt:
- 150 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht minus rund 23 Kilogramm Eigengewicht ergibt rund 127 Kilogramm Zuladung.
- Minus 80 Kilogramm Fahrer*in bleiben rund 47 Kilogramm für Kind, Kindersitz und Einkauf.
Dazu kommen Einzelgrenzen für Box, Gepäckträger, jeden Sitzplatz und die fahrende Person. Beim Quick Haul sind es etwa 50 Kilogramm auf dem Heckträger und höchstens 120 Kilogramm für die fahrende Person. Verbindlich sind die Angaben in der Bedienungsanleitung des Herstellers, nicht im Prospekt und nicht im Verkaufsgespräch. Viele Hersteller stellen sie vor dem Kauf als PDF online.
Eine Zahl, die falsch kursiert: „Lastenräder tragen bis zu 200 Kilogramm.“ Oft steckt in dieser Zahl eine Zuladung, die dich selbst schon enthält. Die Box allein trägt weniger: Bei Frontladern sind laut BIKE bis zu 100 Kilogramm in der Box keine Seltenheit, aber keine Regel.
Aus der Entwicklung: Das zulässige Gesamtgewicht legt der Hersteller fest, und nach diesem Wert richten sich die Prüflasten der Norm. Mehr Gesamtgewicht verlangt stabilere Rahmen, Laufräder und Bremsen, die wiederum Zuladung kosten. Ein niedriges Gesamtgewicht im Datenblatt ist deshalb kein Mangel, sondern eine Konstruktionsentscheidung. Es passt nur nicht zu jedem Alltag.
Norm-Hinweis: Die EN 17860 erscheint in Deutschland seit Juni 2025 als DIN EN 17860. Mit dem Teil zum Personentransport vom Juni 2026 hat sie die nationale Lastenradnorm DIN 79010 von 2020 vollständig ersetzt. Eigene Teile regeln leichte einspurige, leichte mehrspurige und schwere Lastenräder, Elektrik, Personentransport und Anhänger.
3. Wo steht das Rad jede Nacht?
Ein Lastenrad braucht einen festen Platz, und der muss vor dem Kauf feststehen. Muss es über Stufen, rät Stiftung Warentest, den Kauf gründlich zu überdenken.
Die Unterschiede zwischen den Modellen sind groß. Im ADAC-Test 2022 war der Frontlader Muli e-muli „st“ 195 Zentimeter lang und wog 36 Kilogramm, das Urban Arrow Family kam auf 274 Zentimeter und 51 Kilogramm (jeweils Modellstand 2022). Dreiräder sind kürzer, dafür breiter. Kompakträder bleiben meist unter zwei Metern, manche lassen sich senkrecht abstellen.
Miss vor dem Modellvergleich:
- Länge und Breite des Stellplatzes, mit Platz zum Rangieren.
- Jede Tür, jedes Tor und jede Engstelle auf dem Weg zur Straße.
- Stufen, Schwellen und Rampen: Die einspurigen Räder im ADAC-Test wogen 36 bis 54 Kilogramm, und die hebst du nicht gern jeden Tag.
4. Zwei Räder oder drei?
Dreiräder stehen von allein, auch beim Beladen und wenn Kinder einsteigen. Bei Fahrversuchen des ADAC reagierten fast alle Testpersonen zunächst sehr negativ auf die Dreiräder, unabhängig von der Lenkungsart.
Einspurige Lastenräder liegen näher am gewohnten Rad, verlangen wegen des langen Radstands aber ebenfalls Übung. Wer oft auf unebenen oder abschüssigen Strecken fährt, hat laut ADAC mit einem Einspurer mehr Freude. Wer gemütlich fährt und beim Halten und Beladen Stabilität braucht, ist mit dem Dreirad gut bedient, muss auf schmalen Radwegen aber öfter auf die Fahrbahn ausweichen.
Eine Regel, die es in Deutschland nicht gibt: In Österreich müssen einspurige Fahrräder den Radweg nach der seit 1. Mai 2026 geltenden Straßenverkehrsordnung nur benutzen, wenn der Abstand der Radnaben höchstens 1,7 Meter beträgt. Längere Frontlader haben dort die Wahl. Mehrspurige Räder bis 100 Zentimeter Breite dürfen den Radweg benutzen, breitere müssen auf die Fahrbahn. Die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet nicht nach Radstand oder Breite: Ein ausgeschilderter benutzungspflichtiger Radweg gilt für jedes einspurige Lastenrad. Für mehrspurige Lastenräder sieht die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nur vor, dass sie in der Regel nicht beanstandet werden, wenn sie einen Radweg nicht benutzen, der ihnen im Einzelfall unzumutbar ist.
Faustregel: Fahr probe, und zwar beladen. Der ADAC rät, wenn möglich mit Ladung zu testen, vor allem Kurven und das Abstellen. Nimm die Kinder mit oder zwei Getränkekisten.
Aus dem Handel: Ein Laden kann nur vorführen, was auf der Fläche steht, und Lastenräder brauchen viel Fläche. Nicht jeder Händler hat deshalb alle Bauformen da, und wer nur Dreiräder zeigt, empfiehlt eben Dreiräder, meist ohne jede Absicht. Frag gezielt nach der Bauform, die zu deinen Antworten passt, notfalls im nächsten Laden.
5. Brauchst du einen Motor?
Meistens ja: 2025 hatten 84 Prozent der in Deutschland verkauften Lastenräder einen Elektromotor. Der Grund ist Physik.
Rad, Fahrer*in und Ladung bringen schnell 160 Kilogramm zusammen. Auf flacher Strecke brauchst du damit für 15 km/h rund 90 Watt. An einer Steigung von 4 Prozent sind es bei 10 km/h schon rund 225 Watt. Mit 100 Watt eigener Dauerleistung kommst du dort nur noch mit rund 4,5 km/h voran. Das ist Schritttempo.
Rechenweg: Steigleistung ist Masse mal Erdbeschleunigung mal Steigung mal Geschwindigkeit. Dazu kommen Rollwiderstand (angenommener Beiwert 0,01) und Luftwiderstand (angenommene Luftwiderstandsfläche 0,6 Quadratmeter). Andere Annahmen ändern das Ergebnis um einige Watt, nicht um den Faktor zwei.
Ohne Motor funktioniert ein Lastenrad, wenn flache Strecken, kurze Wege und leichte Ladung zusammenkommen. Dann ist es leichter, günstiger und hat keinen Akku, der altert.
Mit Motor rechne mit weniger Reichweite als beim normalen E-Bike. Der ADAC ermittelte 2022 für einspurige E-Lastenräder im Schnitt 40 bis 60 Kilometer. Wie du deine eigene Reichweite abschätzt, steht in Wie weit kommt man mit einem E-Bike?
6. Wer fährt, und wer fährt mit?
Teilen sich zwei Erwachsene das Rad, prüfe den Körpergrößenbereich des Rahmens und ob Sattel und Lenker ohne Werkzeug verstellbar sind.
Für Mitfahrende gilt die Straßenverkehrs-Ordnung: Personen dürfen auf einem Fahrrad nur mitgenommen werden, wenn es auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist, und nur von Fahrenden ab 16 Jahren. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr brauchen besondere Sitze und einen Schutz, damit ihre Füße nicht in die Speichen geraten.
Ob ein Lastenrad für Personen gedacht ist, ergibt sich laut ADFC aus der Beschreibung des Herstellers. Wie viele Sitzplätze, bis zu welchem Gewicht und mit welchen Gurten, steht also wieder in der Bedienungsanleitung.
Plane für die Kinder, die du in drei Jahren hast, nicht für die von heute. Zwei Schulkinder passen nicht unbedingt in die Box, in der heute zwei Kleinkinder sitzen. Longtails können ältere Kinder hinten mitnehmen, wenn der Hersteller das freigibt.
7. Wer repariert es, wenn es steht?
Ein Lastenrad ist schwerer, länger und hat Teile, die ein normales Rad nicht hat: Lenkgestänge oder Lenkseil, oft ein kleineres Vorderrad, lange Brems- und Schaltleitungen, bei Dreirädern eine eigene Lenkungstechnik an der Vorderachse. Für mehrspurige Lastenräder arbeiten Werkstätten laut dem Branchenmagazin velobiz meist mit einem Deckenlift.
Aus der Werkstatt: Werkstätten ohne geeignete Hebevorrichtung tun sich manchmal schwer mit Lastenrädern. Frag deshalb vor dem Kauf bei der Werkstatt nach, zu der du das Rad bringen willst: Nimmt sie dein Wunschmodell an, und wie lange wartest du auf einen Termin? Masse frisst außerdem Verschleißteile. Wer mit 200 Kilogramm bremst, muss bei gleichem Tempo doppelt so viel Bewegungsenergie in Wärme umwandeln wie mit 100 Kilogramm auf einem normalen Rad. Achte deshalb auf Reifen in gängigen Größen und marktübliche Bremsbeläge, die du auch ohne den Hersteller bekommst.
Beim Direktkauf beim Hersteller ist die Werkstattfrage noch wichtiger, auch für Ersatzteile, falls der Anbieter ausfällt.
Bei den Bremsen würde ich keine Kompromisse machen. Im ADAC-Test 2021 verfehlte das Dreirad Vogue Carry 3 mit seilzugbetätigten Scheibenbremsen die Mindestverzögerung der damals geltenden DIN 79010, und zwar bei zwei unabhängig geprüften Exemplaren. Für ein Rad, das mit Kindern 200 Kilogramm und mehr bewegt, sind hydraulische Scheibenbremsen für mich Pflicht.
Rückruf und Insolvenz prüfen
Auch Lastenrahmen können versagen. 2024 rief der Anbieter Babboe nach Ermittlungen der niederländischen Behörde NVWA die Modelle City und Mini (jeweils auch als E-Version), City Mountain (Produktion vor 2020), Pro Trike beziehungsweise Transporter und Slim Mountain zurück, weil der Rahmen während der Fahrt brechen kann. Den Verkauf stoppte Babboe auch in Deutschland. Kaufst du ein Lastenrad gebraucht, prüfe die Rahmennummer auf offene Rückrufe. Für Babboe geht das über kontrollieredeinlastenrad.de.
Babboe gehört wie die Lastenradmarke Carqon zur Accell-Gruppe, deren niederländische Gesellschaften am 11. August 2026 für insolvent erklärt wurden. Die Insolvenzverwalter bieten die Marken zum Verkauf an, laut ihrem ersten Bericht gibt es 60 Interessenten (Stand September 2026). Wer Herstellergarantie, markeneigene Ersatzteile und den laufenden Rückruf künftig übernimmt, ist offen.
Mit dem Kauf eines neuen Babboe oder Carqon würde ich deshalb warten, bis feststeht, wie es mit Marke und Konzern weitergeht. Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler bleibt davon unberührt, wie der Ratgeber Fahrradhersteller insolvent erklärt.
Fakten auf einen Blick
- Das zulässige Gesamtgewicht eines Lastenrads umfasst Rad, Fahrer*in, Mitfahrende und Ladung.
- Die Norm für leichte einspurige Lastenräder, EN 17860-2, gilt bis 250 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht bei rein privater und bis 300 Kilogramm bei privater und gewerblicher Nutzung. Schwere Lastenräder bis 650 Kilogramm regelt ein eigener Normteil.
- Die DIN EN 17860 erscheint in Deutschland seit Juni 2025 und hat mit dem Teil zum Personentransport im Juni 2026 die nationale Lastenradnorm DIN 79010 von 2020 vollständig ersetzt.
- Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung enthält kein Gewichtslimit für Fahrräder, zulässige Gesamtgewichte ergeben sich aus Normen und Herstellerangaben.
- 2025 wurden in Deutschland rund 220.300 Lastenräder verkauft, davon 185.300 mit Elektromotor, also rund 84 Prozent (ZIV, März 2026).
- Im ADAC-Test 2022 erreichten einspurige E-Lastenräder im Schnitt 40 bis 60 Kilometer Reichweite und wogen 36 bis 54 Kilogramm.
- Personen dürfen auf Fahrrädern nur mitgenommen werden, wenn das Rad auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist und die fahrende Person mindestens 16 Jahre alt ist. In Fahrradanhängern dürfen höchstens zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren.
- Die Bundesförderung des BAFA für E-Lastenräder schließt Privatpersonen und private Einsatzzwecke aus (Stand September 2026).
- Die Lastenradmarken Babboe und Carqon gehören zur Accell-Gruppe, deren niederländische Gesellschaften am 11. August 2026 für insolvent erklärt wurden. Ein Käufer stand Ende September 2026 noch nicht fest.
Häufige Fragen
Was kostet ein gutes E-Lastenrad?
Einen Anhaltspunkt liefert der Vergleichstest des ADAC: Elf E-Lastenräder kosteten dort 2021 und 2022 zwischen rund 2.950 und 8.140 Euro, einzelne Preise schon mit Kinderzubehör. Der ADAC wies darauf hin, dass selbst bei Rädern um 5.000 Euro Zubehör für den sicheren Kindertransport extra angeboten wird. Rechne Sitze, Gurte, Regenverdeck und Schloss deshalb in jeden Preis ein, bevor du vergleichst. Aktuelle Preise weichen von diesen Testwerten ab.
Lastenrad oder Fahrradanhänger: Was ist besser für Kinder?
Das hängt von Zahl und Alter der Kinder ab. In einem Fahrradanhänger dürfen nach der Straßenverkehrs-Ordnung höchstens zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Ein Anhänger ist günstiger, lässt sich an verschiedene Räder kuppeln und leichter unterbringen. Wer mehr als zwei Kinder oder ältere Kinder transportiert, landet beim Lastenrad.
Ab welchem Alter darf mein Kind im Lastenrad mitfahren?
Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht. Der ADAC setzt voraus, dass ein Kind stabil allein aufrecht sitzen kann, und nennt dafür ein Alter ab etwa neun Monaten. Gesichert wird mit einem Dreipunktgurt, besser zusätzlich mit Beckengurt, und das Kind sollte einen Helm tragen. Ob dein Modell für kleinere Kinder einen Babyschalen-Adapter freigibt, steht in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Gibt es eine Förderung für Lastenräder als Privatperson?
Nicht vom Bund: Die E-Lastenfahrrad-Förderung des BAFA richtet sich an Unternehmen und schließt private Einsatzzwecke wie Einkäufe oder Arbeitswege ausdrücklich aus. Private Kaufprämien vergeben einzelne Länder und Kommunen, mit sehr unterschiedlichen Bedingungen und Budgets. Eine laufend gepflegte Übersicht führt cargobike.jetzt. Lies die Bedingungen vor der Bestellung, denn manche Programme verlangen den Antrag vor dem Kauf.
Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Angaben zum Insolvenzverfahren der Accell-Gruppe geben den Stand vom 28. September 2026 wieder.
Weiterlesen
Wie viel Akku du für deine Wege brauchst und warum Gewicht die Reichweite frisst, steht in Wie weit kommt man mit einem E-Bike? Wer ein Lastenrad für den Betrieb prüft, findet Kosten und Einsatzprofile aus 100.000 Testkilometern in Lohnt sich ein Lastenrad im Betrieb? Und wenn du deine sieben Antworten mit jemandem durchgehen willst, der kein Rad verkauft: Ich biete eine herstellerunabhängige Kaufberatung für Privatpersonen, ohne Provision.
Quellen
- DIN Media: DIN EN 17860-2:2025-06, Lastenfahrräder, Teil 2: Leichte einspurige Lastenfahrräder, Mechanische Aspekte, sowie DIN 79010:2020-02 mit Ersatzvermerk (ersetzt durch die Teile 1, 2, 3 und 5 der DIN EN 17860 vom Juni 2025 und Teil 6 vom Juni 2026). Erscheinungsdaten und Ablösung der DIN 79010.
- CEN: EN 17860-2:2024, Anwendungsbereich, abgerufen über iTeh Standards. Obergrenzen von 250 und 300 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht.
- CEN: EN 17860-4:2025, Carrier cycles, Part 4: Heavyweight carrier cycles, Anwendungsbereich, abgerufen über iTeh Standards. Bereich über 300 bis 650 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht.
- CEN: EN 17860-6:2025, Carrier cycles, Part 6: Passenger transport, abgerufen über iTeh Standards. Normteil zum Personentransport.
- ADAC: Elektrische Lastenräder: ADAC Test mit Licht und Schatten, 2. August 2022 (Einspurer 2022, Dreiräder 2021). Reichweite, Preise, Fahrverhalten, Bremsentest (Vogue Carry 3), Kindertransport und Probefahrt.
- Stiftung Warentest: E-Lastenräder im Test: Nur wenige Packesel überzeugen, Aufbereitung des ADAC-Tests 2022. Länge und Gewicht von Muli e-muli „st“ und Urban Arrow Family, Gewichtsspanne der Testräder, Stellplatz und Ausleihen vor dem Kauf.
- Stiftung Warentest: Rückruf Babboe-Lastenfahrräder, 7. Januar 2025. Betroffene Modelle, Verkaufsstopp und Rahmennummer-Prüfung.
- BIKE: Accell geht Geld aus, 6. August 2026, und TOUR: Accell-Insolvenz bestätigt, 12. August 2026. Konzernzugehörigkeit von Babboe und Carqon, Insolvenz der niederländischen Gesellschaften am 11. August 2026.
- GadgetGear.nl: Bericht zum internationalen Verkauf der Accell-Marken, 24. August 2026, und Mobiliteit.nl: Zestig gegadigden voor doorstart fietsfabrikant Accell, 23. September 2026. Verkauf der Marken einschließlich Carqon und 60 Interessenten laut erstem Insolvenzbericht.
- Tern: Produktseite Quick Haul P5i. Zulässiges Gesamtgewicht 150 Kilogramm, 50 Kilogramm auf dem Heckträger, höchstens 120 Kilogramm für die fahrende Person, senkrechtes Abstellen.
- BIKE: Kompakte Cargobikes: Kleine Transporter für die City, und Kaufberatung Lastenrad: Das Long-John, 2026. Einordnung des Tern Quick Haul als Kompakt-Lastenrad und Boxzuladung von Frontladern.
- cargobike.jetzt: ZIV-Marktdaten 2024, Oktober 2025. Eigengewicht des Tern Quick Haul von 23 Kilogramm.
- ZIV, VSF und Zukunft Fahrrad: Marktdaten der Fahrradwirtschaft 2025, 11. März 2026, sowie cargobike.jetzt: ZIV-Marktdaten 2025, 13. März 2026. Verkaufszahlen und Motoranteil bei Lastenrädern.
- cargobike.jetzt: Lastenrad-Typen sowie Kaufprämien-Überblick und Städteliste Lastenrad-Sharing, 2026. Definition des Kompaktlastenrads, Fundstelle für Förderung und Verleih.
- Straßenverkehrs-Ordnung, § 21 Absatz 3, in der Fassung vom 20. April 2020, gesetze-im-internet.de. Regeln zur Personenmitnahme und Mindestalter der fahrenden Person.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 3. April 2025 (BAnz AT 09.04.2025 B2), zu § 2 Absatz 4 Satz 2, Randnummer 23, verwaltungsvorschriften-im-internet.de. Regel zu mehrspurigen Lastenrädern auf Radwegen.
- Österreichische Straßenverkehrsordnung 1960, § 68 Absatz 1, Fassung in Kraft seit 1. Mai 2026 (RIS). Radwegregel nach Radstand und Breite.
- ADFC: Rechtliche Bestimmungen bei Kindertransport und Begleitung. Rolle der Herstellerbeschreibung bei der Personenbeförderung.
- Springer Nature: Gesetze und Regulierung zur Radlogistik, Kapitel 2 (Open Access). Fehlen eines Gewichtslimits in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
- BAFA: E-Lastenfahrräder, Förderrichtlinie und Hinweise, Stand 2026. Antragsberechtigung und Ausschluss privater Zwecke.
- velobiz.de: Ein schwerer Fall für die Werkstatt, 22. September 2023. Werkstattausstattung bei mehrspurigen Lastenrädern.
- ADAC Stiftung: Welches Lastenrad passt zu uns?, Januar 2025. Vergleich mit dem Fahrradanhänger.
- Eigene Berechnung: Steig-, Roll- und Luftwiderstandsleistung bei 160 Kilogramm Systemgewicht, Rollwiderstandsbeiwert 0,01, Luftwiderstandsfläche 0,6 Quadratmeter, Luftdichte 1,2 Kilogramm je Kubikmeter.
Alle Quellen abgerufen am 28. September 2026.
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